Schutzwirkung der Rückhaltebecken im Triestingtal

Luftaufnahme vom Rückhaltebecken in Fahrafeld

Im letzten Jahrzehnt sind im Triestingtal unter der Federführung des Triesting Wasserverband mit dem Obmann Bürgermeister Andreas Ramharter in Summe fünf Rückhaltebecken gebaut worden. Die Becken oberhalb von Weißenbach, oberhalb von Altenmarkt und die beiden Becken am Furtherbach sind schon einige Jahre im Betrieb und haben jeweils ein Rückhaltevolumen von um die 100.000 m³.

Das Herzstück des Hochwasserschutzes – das Rückhaltebecken in Fahrafeld (Gemeinde Pottenstein) wurde im Jahr 2023 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Dieses Becken hat rund 750.000 m³ und ist damit eines der größten Becken in ganz Niederösterreich. Die zwölf Gemeinden des Triesting Wasserverbandes haben für diese Becken in Summe rund 50 Millionen Euro investiert und dabei Fördergelder von Bund und Land in Anspruch genommen.

All diese Becken im Zusammenspiel sollen vor allem eines – Menschen, Gebäude und Infrastruktur im Triestingtal schützen. Was die Becken aber alleine nicht können, ist einen 100 prozentigen Schutz bieten.

Die Rückhaltebecken sind für ein 100-jähriges Hochwasser konzipiert, also für ganz extreme Hochwasserereignisse. Um in diesem Ereignisfall dann das Wasser zurückhalten zu können, ist es notwendig, dass das Rückhaltevolumen auch möglichst lange unverbraucht bleibt – sprich das möglich lange kein Wasser im Becken „gespeichert“ wird. Das Becken Fahrafeld zum Beispiel ist so konzipiert, dass es bis zu einem 30-jährigen Hochwasser nahezu nichts zurück staut. Erst danach entfaltet das Becken seine Wirkung – die Hochwasserspitze wird „abgekappt“. Alles was über ein 30-jähriges Hochwasser hinausgeht wird zurückgehalten. 

Wie man sich vorstellen kann, donnern bei einem HQ30 auch schon riesige Wassermassen durch das Triestingtal – und vielerorts wird es bei einem HQ30 auch schon zu Überflutungen kommen. Deshalb ist es in einem zweiten Schritt auch ganz wesentlich, dass in den einzelnen Gemeinden auch noch Linearmaßnahmen (sprich Dämme, Ufermauern, etc.) errichtet werden. Nur die Rückhaltebecken im Zusammenspiel mit den Linearmaßnahmen bilden einen sehr hohen Schutz vor Hochwässern und sollen vor Regenereignissen bis zum einem HQ100 schützen. Außerhalb des Siedlungsgebietes wird es auch dann noch immer zu Überflutungen kommen.

Da die Becken nur für sehr große Hochwässer ausgelegt sind, muss auch klar sein, dass die Becken immer noch leer sein werden, wenn es unterhalb eventuell schon zu lokalen Überschwemmungen kommt. Das ist kein Fehler in der Bedienung oder in der Berechnung, sondern zielt eben darauf ab, die ganz großen Flutwellen abzufangen. Wenn das Becken schon bei einem HQ30 gefüllt wäre, hätte man dann bei ganz extremen Hochwässern, wie beim HQ100 keinen Schutz mehr und die Becken wären wirkungslos. Gerade bei Hochwasserereignisse ist es dann in der Hektik schwer zu vermitteln, warum die Becken nicht geflutet werden, wenn unterhalb der Becken das Wasser schon über die Ufer zu treten droht. Es gibt für jedes Becken, von der Wasserrechtsbehörde genehmigte, Betriebsvorschriften, in denen genau geregelt ist, wann welches Becken geflutet wird und was gesteuert werden darf. Lediglich das Becken in Fahrafeld kann überhaupt gesteuert werden, die anderen Becken wurden mit definierten Querschnitten gebaut, sodass man im Hochwasserfall gar nicht eingreifen kann.

Neben den Rückhaltebecken des Verbandes und den Linearmaßnahmen der einzelnen Gemeinden ist auch noch ein Punkt nicht zu vergessen. Die Eigenverantwortung der einzelnen Einwohner bzw. Firmen. Jede Privatperson kann schon beim Bauen Vorsorge für einen sicheren Umgang mit Hochwasser treffen und im Hochwasserfall kann man sich durch verschiedene Möglichkeiten schützen (Sandsäcke, mobile Hochwasserschutzelemente, etc.). In diesem Zusammenhang wird auf die Publikation „Leben mit Naturgefahren“ verwiesen, welche gratis zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bereitsteht.